Oft gibt es Regeln und Verbote, deren Sinn auf den ersten Blick nicht verständlich ist. Sie bieten sich an, weil die Schüler entweder Widerspruch äußern oder versuchen die Regeln zu begründen, also Hypothesen aufstellen.
Beispiel: Die KMK hat Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht veröffentlicht. In einer Regel heißt es, dass Schüler nicht auf Stiften kauen dürfen, da sie schwermetallhaltige Verbindungen enthalten können. Jeder Schüler hat schon einmal einen Stift im Mund gehabt und fragt sich nun, was an Schwermetallen so gefährlich ist. Wird dieser Einstieg in der Einheit Enzyme gewählt, liegt es nahe, dass die Schüler eine Beeinflussung von Enzymen vermuten.
Wichtig ist, dass von solchen Regeln die Begründungen entfernt werden, die bereits die Antwort auf die Frage enthalten. Wenn also die KMK in ihrer Regel erklärt, dass Schwermetalle Enzyme hemmen, sollte dieser Teil entfernt werden.
Oft sind diese Regeln zwar gut gemeint, doch sind sie nach unserem Kenntnisstand unsinnig. Trotzdem können auch diese Regeln als Aufhänger dienen, es muss am Ende nur eine kritische Bewertung der Regeln stattfinden.
Beispiele hierzu:
• "Blumen müssen nachts aus Krankenzimmern entfernt werden." Damit könnte die Zellatmung in den Blick genommen werden. Meines Wissens nach wird dies in Krankenhäusern aber nicht mehr praktiziert.
• "Nicht mit vollem Bauch schwimmen gehen." Diese Frage könnte zur Erarbeitung von Sypathikus und Parasympathikus führen. Dennoch ergeben neuere Untersuchungen kein Notwendigkeit für diese Regel.